• AGB

    AGB für den MYO Stoffe Online Shop

    1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und MYO Stoffe, die über den hier bestehenden online-Shop entstehen.

    1.2. Kunden der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

    1.2.1. Als Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    1.2.2. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    2. Angebot, Annahme und Vertragsschluss über den Onlineshop.

    Je nach dem gewählten Angebotsformat richtet sich das Zustandekommen des Vertrages über den Online-Marktplatz nach den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen.

    2.1. 
    Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreis-Format eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite im Onlineshop das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt und die Festpreis-Funktion ausübt.

    3.Widerrufsbelehrung

    siehe dazu unsere Widerrufsbelehrung

    4. Preise und Zahlungsbedingungen

    4.1. 
    Alle genannten Preise verstehen sich als Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.

    4.2. 
    Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich einer Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei der Produktdarstellung auf der Onlineshop-Website gesondert 
    ausgezeichnet ist.

    4.3. 
    Der Kaufpreis zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten ist spätestens 7 (sieben) Tage nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Sollte eine Zahlung innerhalb der Frist nicht erfolgen, kommt der Kunde ohne weitere Erklärung von MYO Stoffe in (Zahlungs-) Verzug.

    4.4. 
    Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch MYO Stoffe anerkannt wurden.

    4.5. 
    Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

    5. Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang

    5.1. 
    Die Lieferung der vom Kunden gekauften Artikel erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und gegen Vorauskasse.

    5.2. 
    Die Lieferfrist beträgt bei bereits gefertigten Produkten 7 Werktage (ausgenommen Samstag, Sonntag und Feiertage) nach Zahlungseingang. Bei Produkten mit Größenwunschangabe oder bei Sonderanfertigungen beträgt die Fertigungsdauer 14 - 21 Werktage (ausgenommen Samstag, Sonntag und Feiertage) nach Zahlungseingang. 
    Beim gleichzeitigem Erwerb mehrerer Artikel mit unterschiedlichen Lieferfristen innerhalb eines Kaufes gilt die jeweils längste, da der Versand aller Artikel innerhalb eines Kaufes zusammen in einer Sendung erfolgt. 
    Wir bemühen uns jedoch, Lieferungen baldmöglichst nach erfolgter (Zahlungs-) Gutschrift zu versenden.

    5.3. 
    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden in der Kaufabwicklung bestätigten Adresse.

    5.4. 
    Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote, fallen die jeweils angeführten Liefer- und Versandkosten stets separat an.

    5.5. 
    Der Kunde versichert, dass die in der Kaufabwicklung bestätigte Lieferadresse richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, wie etwa erneut anfallende Versandkosten, hat der Kunde diese zu ersetzen.

    5.6. 
    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

    5.7. 
    Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

    6. Eigentumsvorbehalt

    6.1. 
    Bei Verbrauchern behält sich MYO Stoffe das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).

    6.2. 
    Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

    6.3. 
    Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, MYO Stoffe einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind.

    6.4. 
    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 6.2. und 6.3. – ist MYO Stoffe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

    7. Mitteilung von Transportschäden

    7.1. 
    Warenlieferungen sind vom Kunden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Die Verpackung ist aufzubewahren.

    7.2. 
    Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Ablieferung gegenüber MYO Stoffe oder aber zumindest binnen 7 (sieben) Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.

    7.3. 
    Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Gewährleistungs-bestimmungen – bleiben von den vorstehenden Regelungen unter Ziffer 7.1. bis 7.2. unberührt.

    8. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

    Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen. Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen sind an MYO Stoffe über obig angeführte Kontaktdaten zu richten.

    8.1. 
    Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind. Gleiches gilt für einen sog. gewollten Verschleiß. Die Ware muß VOR dem Verarbeiten (Bei Meterware: Zuschnitt, Waschen) geprüft werden. 

    8.2. 
    Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Verbraucher hat insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; MYO Stoffe ist allerdings dazu befugt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Gegenüber Unternehmern leistet MYO Stoffe für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

    8.3. 
    Ohne die ausdrückliche Zustimmung seitens MYO Stoffe ist der Kunde nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); insoweit angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.

    8.4. 
    Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9 dieser AGB.

    8.5. 
    Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln zwei Jahre, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind nach Maßgabe der vorliegenden Vertragsbestimmungen ausgeschlossen (hiezu Ziffer 8.6). Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit MYO Stoffe nach Ziffer 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

    8.6. 
    Gebrauchte Sachen können alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen, die grundsätzlich keinen Mangel begründen. Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit MYO Stoffe nach Ziffer 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

    8.7. 
    Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern binnen ein Monat ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

    8.8. 
    MYO Stoffe gibt grundsätzlich keine eigenen Garantien; Garantieerklärungen Dritter, wie etwa Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.

    9. Haftung 
    9.1.

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet MYO Stoffe uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet MYO Stoffe uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.

    9.2. 
    Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet MYO Stoffe soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von MYO Stoffe auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

    9.3. 
    Im Falle einfach oder leicht fahrlässiger Verletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten haftet MYO Stoffe gegenüber Verbrauchern, dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

    9.4. 
    Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

    10. Schlussbestimmungen

    10.1. 
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden jedoch keine Anwendung. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    10.2. 
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von MYO Stoffe. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

    10.3. 
    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    11.Datenschutzerklärung

    Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sie können diese Unterrichtung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.

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    12.Auskunftsrecht 
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    13.Online-Streitbeilegung 
    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.